Einleitung
Das fünfzigste Jubiläum der Leuenberger Konkordie ist Anlass für den dankbaren Rückblick auf den seit 1973 in wachsender Einheit durchschrittenen Weg. Ebenfalls ist ein vertrauender Ausblick auf die notwendigen, weiteren Schritte wichtig. Aber auch der Aufblick zu dem, der Himmel und Erde geschaffen hat, und der eine Verständigung dieser Art ermöglicht, hat in diesem Jahr seinen festen Platz. In den unterzeichnenden Kirchen der Leuenberger Konkordie sind 2023 unterschiedliche Feiern geplant. Als Impuls für diese Gelegenheit hat eine Arbeitsgruppe der GEKE liturgische Gedanken und praktische Bausteine zusammengestellt. Sie reichen von allgemeinen Gedanken zu dem Setting bis zu einer vollständig ausgearbeiteten Gottesdienstordnung. Diese Materialien sind nicht normativ zu verstehen, sondern wollen eine Hilfe zur Vorbereitung und Gestaltung sein.
Zum Setting von Jubiläumsgottesdiensten zu „50 Jahre Leuenberger Konkordie“
2023 jährt sich die Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie zum fünfzigsten Mal. Das ist ein Anlass für die dankbare Erinnerung an gelebte Kirchengemeinschaft, aber auch für das Setzen von Impulsen für die zukünftige Gestaltung und die Aufgaben der Gemeinschaft, die sich um diese Konkordie gebildet hat. Wir freuen uns, dass 95 Kirchen lutherischer, reformierter, unierter und methodistischer Prägung das Wagnis angenommen haben, den Herausforderungen der Gegenwart als Geschwister zu begegnen.
Ein Leuenberg-Gottesdienst, in dem dieses Jubiläum vor Gott gebracht wird, ist von allgemeinen ökumenischen Gottesdiensten zu unterscheiden, da wir nicht – zusammen mit römisch-katholischen, orthodoxen oder freikirchlichen Mitchrist*innen – lediglich von der Hoffnung auf Einheit reden, sondern von schon erfüllter Einheit in Zeugnis, Lehre und Dienst.
Ein Gottesdienst, der diese Einheit hervorhebt, sollte auf alle Fälle ein gemeinsamer Gottesdienst sein. Ein gemeinsam verantworteter und gemeinsam organisierter Gottesdienst ist einem konfessionellen, mit Beteiligung anderer Schwesterkirchen, vorzuziehen. Die Gemeinsamkeiten sollten sichtbar werden, wobei Unterschiede nicht zu verbergen sind. Wir empfehlen, dass eine Einladung zu solchen Gottesdiensten in der Öffentlichkeitsarbeit immer auf die gemeinsame Trägerschaft hinweist. Selbst bei (sinnvoller) Einladung von weiteren ökumenischen Vertreter*innen sollte deutlich werden, wer die Träger*innen und wer die Gäste sind.
Um die lokale Einheit in ihrer Vielfalt sichtbar zu machen, könnte eine Begrüßung vonseiten aller Trägerkirchen gemeinsam stattfinden. Wenn die in der Leuenberger Konkordie vereinten Kirche durch unterschiedliche Sprachen getrennt werden, so ist das zu berücksichtigen, allerdings ohne einen Gleichheitszwang. Die Kirche, in der der Gottesdienst gefeiert wird, hat natürlich eine (auch sprachliche) Tradition, die gerne berücksichtigt werden darf. Es sollten aber mindestens an prägnanten Stellen, in den Lesungen, im Fürbittengebet und im Segen auch die Gastsprachen verwendet werden. Es ist klar, dass es wünschenswert wäre, dass alle Feiernden alles verstehen, beziehungsweise mindestens nachvollziehen können.
Von der Thematik her lassen sich leicht Ideen aus der Leuenberger Konkordie ableiten, wie z.B.: „Gemeinschaft“, „Einheit in der Vielfalt“, „gemeinsamer Dienst“, „am Tisch des Herrn verbunden“ etc.
Musikalisch kann sowohl die Vielfalt wie auch das Gemeinsame der an der Organisation beteiligten Kirchen sehr schön hörbar werden. Das ist durch die Liedauswahl möglich, aber ebenso durch gemeinsame Chor/Orchester/Band-Projekte.
Jenseits eines agendarischen Gottesdienstes nach konfessioneller Vorlage besteht gerade in dieser Zusammensetzung die Freiheit, z.B. einen symbolischen Akt einzubauen, der die Vorzüge des Zusammen-Wirkens zeigt. Denkbar ist auch das Einplanen von kommentierter und didaktisch aufgearbeiteter Lektüre einer oder mehrerer Schlüsselstellen der Leuenberger Konkordie. Zeugnisse von Christ*innen, die den Wechsel vom Nebeneinander zum Miteinander begreifbar machen, sind eine weitere mögliche Bereicherung. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
Im Fürbittengebet lassen sich die Anliegen, die die Leuenberger Kirchengemeinschaft – und auch die weitere Ökumene – betreffen, vor Gott bringen. Hier hat die Sehnsucht nach fortschreitender Einheit ihren Platz. Liturgisch schlagen wir in diesem Fall das diakonische Gebet3 vor. Es ermöglicht die aktive Einbindung aller Geistlichen der tragenden Konfessionen: die der gastgebenden Kirche in zelebrierender und die der mitfeiernden Kirchen in diakonischer Funktion, d.h. in der Ansage der Gebetsanliegen. Abschnittsweise kann die Gemeinde das mit einem Kyrie unterstreichen.
Bei der Eucharistie kommt man nicht um die Entscheidung herum, nach welcher Tradition gefeiert werden soll, es sei denn, die Wahl fällt auf ein ganz anderes Setting, wie z.B. Tischabendmahl oder Feierabendmahl. Bei der Austeilung besteht durchgehend die Chance, die Zusammenarbeit sichtbar zu machen, wenn daran Vertreter*innen der beteiligten Konfessionen mitwirken.
Die Kollekte kann für ein gemeinsames Projekt eingesammelt werden, was wiederum darauf hinweist, dass die Gemeinschaft nicht nur eine liturgische ist, sondern auch in den Alltag hinübergreift. Nicht zu unterschätzen ist ein Ausklang mit der Möglichkeit zur Begegnung der Teilnehmenden. Hier hat jede einzelne Kirchengemeinde schon eigene Erfahrungen.
Wien, 28.02.2023
Liturgischer Ausschuss für das Jubiläumsjahr
EN
1. Jede Gemeinde hat dazu ihre eigenen technischen Möglichkeiten und Erfahrungen damit: Ausdruck, Projektion, Kopfhörer.
2. Z.B. das Zusammenführen von diversen Puzzlesteinen, die dann ein Ganzes ergeben. Das Aussparen eines
oder mehrerer Teile, als Zeichen für die noch unvollständige ökumenische Einheit, ist ebenfalls visuell
aussagestark.
3. Der Zelebrant oder die Zelebrantin spricht das einleitende Gebet. Am Lesepult trägt danach der Diakon oder
die Diakonin der versammelten Gemeinde unterschiedliche Gebetsanliegen vor. Diese werden dann von der
zelebrierenden Person als Fürbitten vor Gott gebracht, wobei jedes Anliegen in einer separaten Fürbitte
formuliert wird. Diese schließt jeweils mit dem Lobpreis Gottes. Die Gemeinde kann diese einzelnen Bitten
durch ihr „Amen“ bestätigen.